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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf einige Punkte hinweisen, die immer wieder zu öffentlichen Ärgernissen führen. Ihr
Josef Förg
1. Bürgermeister
1.
Räum- und Streupflicht Die Gemeinde weist darauf hin, dass
alle Haus‑ und Grundbesitzer im Winter verpflichtet sind, für sichere
begehbare Gehwege zu sorgen.
An Sonn und Feiertagen
von 8.00 bis 20.00 Uhr sind Fußwege, die an die Grundstücke
angrenzen, von Schnee, Eis und Glätte freizuhalten. Es empfiehlt sich, Sand,
Riesel o.ä. umweltfreundliche Materialien zu verwenden. Grundstückseigentümer,
bei denen kein Gehsteig, sondern eine Straße oder ein öffentlicher Weg vorbeiführt,
sind ebenfalls verpflichtet, einen Streifen von mindestens 1,00 m zu räumen und
zu streuen.
2.
Pflege unbebauter Grundstücke Häufig
gehen bei der Gemeinde Beschwerden über den teilweise unansehlichen Zustand
einiger unbebauter Grundstücke im Ortsbereich, sog. Baulücken, ein. Zum
Schutz vor Verwilderung sind diese Grundstücke mindestens einmal im Jahr, spätestens
jedoch im Oktober, zu mähen. Diese Maßnahme dient auch einer geordneten
Entwicklung des Biotops "Wiese”.
3.
Rasenmähen (Der nächste Sommer kommt
bestimmt) Die
Zeiten für Rasenmähen, Häckseln und andere lärmintensive Gartenarbeiten sind
gem. § 3 Abs. 1 der 8. BImSchV wie folgt festgelegt:
Montag - Samstag: 7.00 - 19.00 Uhr. Nachdem
keine gesetzliche Mittagsruhe vorgesehen ist und die Gemeinde auch nicht
beabsichtigt, diese per Verordnung einzuführen, appellieren wir an alle Bürger,
4.
Freihalten von Straßen und Gehwegen und Sträuchern Hiermit
werden alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtige an ihre Pflicht
erinnert, Straßenräume bis zu einer Höhe von 4,30 m und Gehwege bis zu einer
Höhe von 2,50 m von überhängenden Ästen und Sträuchern freizumachen, damit
öffentliche Straßen und Wege ungehindert benutzbar sind. Gleiches gilt für
die Freihaltung von Verkehrszeichen. Die Gemeinde wird die Einhaltung aus Gründen
der Verkehrssicherungspflicht notfalls mit Mitteln des Verwaltungszwanges überwachen. Halten
Sie als Eigentümer und Mieter auch die Gehsteige an Ihren Grundstücken
laubfrei, damit Ihre Mitbürger auf den Gehsteigen sicher gehen können.
5.
Parksituation auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Zu einer regelrechten Unsitte hat sich das Parken auf öffentlichen Straßen entwickelt. Nicht
zu unrecht verlangt die Bayerische Bauordnung zu jedem Bauantrag den Nachweis
der erforderlichen Stellplätze auf eigenem Grundstück. Häufig
ist jedoch zu beobachten, dass Garagen zweckentfremdet und Stellplätze auf
Privatgrundstücken ungenutzt bleiben, die entsprechenden Fahrzeuge werden auf
öffentlichen Straßen abgestellt. Die
teils auf sehr engen öffentlichen Straßen abgestellten Fahrzeuge stellen nicht
nur ein Ärgernis für die Nachbarn, sondern insbesondere eine Behinderung für
Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr oder Notarztwägen sowie Müllabfuhr, Möbeltransporte
und Tankwägen dar. Zur Winterszeit behindern diese Fahrzeuge den kommunalen
Winterdienst in teils unerträglichem Maße. Ich
appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, zumindest die
eigenen Fahrzeuge auf eigenem Grund abzustellen. In diesem Zusammenhang sei auch
angeführt, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist.
6.
Hundekot Die
Verschmutzung öffentlicher Wege und Plätze durch Hundekot hat mittlerweile
einen Grad erreicht, der von der Gemeinde nicht mehr hingenommen werden kann.
Speziell Gehwege und Kinderspielplätze sind hier anzuführen. Die Gemeinde
weist darauf hin, dass jeder Hundebesitzer verpflichtet ist, den Kot seines
"Zamperl's" unschädlich zu beseitigen. Sollte auch weiterhin dieser
Aufforderung nicht Folge geleistet werden, so wird Anzeige bei der zuständigen
Polizeiinspektion erstattet. Hinweis:
Anzeigen sind jedoch nur möglich, wenn detaillierte Zeugenaussagen zur Verfügung stehen.
7.
Trinkwasseranalyse Greifenberg: Nitratgehalt
3 – 6mg/l Härtegrad
4 – 7 °dH Härtebereich
1- 2 des Waschmittelgesetzes Beuern: Nitratgehalt
ca. 1 mg/l Härtegrad
ca. 23,6°dH Härtebereich
4 des Waschmittelgesetzes
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