Bauamt
Allgemeines zu Auskünften
1.
Auskünfte an unbekannte Amtspersonen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur auf schriftliche Anfrage (Brief oder Fax) hin beantwortet werden, telefonische Anfragen bzw. E-mails können leider nicht beantwortet werden.
2.
Auskünfte an Privatpersonen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur bei persönlichem Erscheinen (und Vorlage des Personalausweises, ggf. Vollmacht) erteilt werden.
2.1
Der Personalausweis ist erforderlich, um festzustellen ob der Fragende der Grundstückseigentümer ist. Nur gegenüber den im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümern bzw. Bevollmächtigten kann Auskunft erteilt werden.
2.2
Eine Vollmacht muss vom Grundstückseigentümer (im Grundbuch eingetragen) ausgestellt sein. Die Vollmacht eines Hausverwalters kann nur in Verbindung mit dem Verwaltervertrag als gültig betrachtet werden.
Sollte ein Grundstücksverkauf im Grundbuch noch nicht eingetragen sein, muss ein Kopie der Kaufvertrags vorgelegt werden.
2.3
Kopien von Planunterlagen der einzelnen Grundstücke erhalten selbstverständlich die Grundstückseigentümer, Bevollmächtigte jedoch nur, wenn dies auf der Vollmacht ausdrücklich vermerkt ist. Die in der Stadtverwaltung vorhandenen Pläne können zum Zwecke der Vervielfältigung nicht ausgeliehen werden. Im Hause können gegen Entgelt Teilkopien angefertigt werden.
2.4
Kopien von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplan unterliegen keinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jeder Interessent kann gegen Entgelt Teilkopien der Bebauungsplane erhalten. Die in der Stadtverwaltung vorhandenen Bebauungspläne können zum Zwecke der Vervielfältigung nicht ausgeliehen werden.
3.
Preise für Kopien
DIN A3 = 0,50 € je Blatt